Arbeitserprobung
In der Arbeitserprobung geht es um die Berufswahl und um die Berufseignung, weniger um die Ausbildungsreife hinsichtlich psychosozialer Entwicklung, Sozialverhalten und Arbeitsstil. Die Teilnehmer sollen die beruflichen Anforderungen bestimmter Ausbildungen kennen lernen und sie sollen einschätzen lernen, ob sie für diese Ausbildungen geeignet sind.
Die Arbeitserprobung dauert bis zu 20 Arbeitstage. Es wird in der Regel einer der im Berufsbildungswerk angebotenen Ausbildungsberufe erprobt. Je nach Verlauf der Arbeitserprobung, nach individuellen Voraussetzungen und je nach Fragestellung kann dieses Angebot im Einzelfall erweitert werden.
Die Teilnehmer sind in die Ausbildungswerkstätten integriert. Es werden für die entsprechende Ausbildung typische Übungsarbeiten gefertigt, aber auch bei produktiven Arbeiten wird mitgearbeitet. Die Teilnehmer erfahren, ob ihre körperlichen, handwerklich-praktischen und kognitiven Voraussetzungen für die Ausbildungen ausreichen: durch eigenes Tun, durch Vergleich mit den Leistungen der anderen Rehabilitanden und mit Hilfe von Beurteilungen. Je nach Fragestellung erfolgen medizinische und psychologische Untersuchungen. Die Schulleistungen werden ausführlich getestet.
Über den Besuch ausgewählter Teile des Unterrichts an der Förderberufsschule im Berufsbildungswerk wird im Einzelfall entschieden.
Je nach Voraussetzungen und Fragestellung kann vor der Arbeitserprobung eine persönliche Vorstellung des Teilnehmers erforderlich sein, in der Regel gemeinsam mit einem seiner Sorgeberechtigten.
Die Arbeitserprobung findet über das ganze Jahr statt, der Beginn wird individuell festgelegt.