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Der gesetzliche Auftrag (§ 32 Kinder- und Jugendhilfegesetz, KJHG) betont insbesondere das soziale Lernen in der Gruppe sowie die schulische Förderung. Dieser gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan, nach welchem die individuellen Zielsetzungen entsprechend dem Bedarf im einzelnen Fall vereinbart werden. Die Heilpädagogische Tagesstätte ist ein Angebot für Kinder im Alter zwischen vier und 14 Jahren, die in solch belasteter Situation leben, dass ambulante Beratung oder Therapie nicht ausreichen, und ein Verbleib der Kinder in ihrer Familie mit entsprechender Hilfestellung möglich erscheint.
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