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Diesem Ziel kann nur eine ganzheitliche Förderung gerecht werden. Ganzheitlich meint in diesem Zusammenhang nicht, dass jedem jungen Menschen alle unsere Fördermöglichkeiten zukommen. Gesetzlich definiertes Förderkriterium ist der individuelle Hilfebedarf: es hilft niemandem, wenn jeder alles bekommt, sondern jeder muss das erhalten, was für ihn hilfreich ist. Ganzheitlich meint als ein auf den einzelnen zugeschnittenes Hilfeangebot, das aus mehreren mit einander verbundenen und koordinierten ("vernetzten") einzelnen Schritten besteht.
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