| Ausbildungsberuf | Metallbearbeiter Ausbildung nach § 42 d Handwerksordnung Metallbearbeiter ist eine Ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene, die insbesondere wegen Lernproblemen von einer Ausbildung als Metallbauer überfordert wären. Die Metallbearbeiter arbeiten mit den Metallbauern zusammen. Sie brauchen beinahe die gleichen Fertigkeiten, aber die Anforderungen an Berechnen und Zeichnung lesen sind etwas geringer. Die Anforderungen an selbstständige Arbeitsweise und selbstständige Organisation der Arbeit sind nicht so hoch.
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| Prüfung | vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer für Schwaben
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| Ausbildungszeit | dreieinhalb Jahre
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| Ausbildungsbeginn | September
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| Ausbildungswerkstatt | Unsere Ausbildungswerkstatt der Metallbauer und Metallbearbeiter entspricht in Größe und Ausstattung einem mittleren Handwerksbetrieb. Am Anfang spielen Übungsarbeiten eine große Rolle, so bald wie möglich wird dann der Schwerpunkt auf die Mitarbeit bei produktiven Arbeiten gelegt, um eine möglichst realitätsentsprechende Ausbildung zu gewährleisten.
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| Grundausbildung Metall | Jede Metallausbildung beginnt mit der Grundausbildung Metall, in der ganz überwiegend Übungsarbeiten gefertigt werden. Im Rahmen der Grundausbildung erfolgen Berufsbildungswerks-interne Einführungen in Hydraulik und Pneumatik, CNC-Maschinen, Schweißen und Schmieden.
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| Betriebspraktika | in der Regel mindestens zwei Praktika in Betrieben. Das erste Praktikum meist im zweiten Ausbildungsjahr in der Nähe des Berufsbildungswerkes. Das andere Praktikum im dritten Ausbildungsjahr als "Vermittlungspraktikum" am Heimatwohnort.
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| Berufsschule | Förderberufsschule des Berufsbildungswerkes
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| Integration nach der Ausbildung | konkrete Hilfen werden noch während der Ausbildung eingeleitet, Beratung durch das Arbeitsamt, Hilfen durch den zum Berufsbildungswerk gehörenden Integrationsdienst
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Wechsel vom Metallbearbeiter zum Metallbauer | Bei guten Leistungen kann nach dem ersten Ausbildungsjahr unter Anrechnung der Ausbildungszeit vom Metallbearbeiter zum Metallbauer gewechselt werden, wenn Einverständnis besteht zwischen Auszubildendem bzw. den Sorgeberechtigten, dem Kostenträger und dem Berufsbildungswerk. |