| Ausbildungsberuf | Metallbauer Ausbildung nach § 25 Handwerksordnung
Tore, Türen, Beschläge, Gitter, Geländer, Treppen werden hergestellt und montiert. Bei der Herstellung werden moderne Metallbearbeitungsmaschinen eingesetzt, aber auch die handwerkliche Tätigkeit ist notwendig, z.B. beim Schmieden.
| | Prüfung | vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer für Schwaben
| | Ausbildungszeit | 3 1/2 Jahre
| | Ausbildungsbeginn | September |
| Ausbildungswerkstatt | Unsere Werkstatt der Metallbauer entspricht in Größe und Austattung einem mittleren Handwerksbetrieb. Da zur Mitarbeit an Aufträgen Vorkenntnisse notwendig sind, steht am Anfang eine Grundausbildung. So bald wie möglich erfolgt ein großer Teil der Ausbildung an Aufträgen, um eine möglichst realitätsentsprechende Ausbildung zu gewährleisten. |
| Grundausbildung Metall | Jede Metallausbildung beginnt mit der Grundausbildung Metall, in der ganz überwiegend Übungsarbeiten gefertigt werden. Im Rahmen der Grundausbildung erfolgen Berufsbildungswerks-interne Einführungen in Hydraulik und Pneumatik, CNC-Maschinen. Schweißen und Schmieden.
| | Betriebspraktika | in der Regel mindestens zwei Praktika in Betrieben. Das erste Praktikum meist im 2. Ausbildungsjahr in der Nähe des Berufsbildungswerkes. Das andere Praktikum im 3. Ausbildungsjahr als "Vermittlungspraktikum" am Heimatwohnort.
| | Berufsschule | Förderberufsschule des Berufsbildungswerkes und Prälat-Schilcher-Förderberufsschule Augsburg
| | Integration nach der Ausbildung | konkrete Hilfen werden noch während der Ausbildung eingeleitet, Beratung durch das Arbeitsamt, Hilfen durch den zum Berufsbildungswerk gehörenden Integrationsdienst
| Wechsel vom Metallbauer zum Metallbearbeiter | Dieser Wechsel ist bei größeren Problemen vor allem in der Berufsschule sinnvoll. Er kann im Einverständnis von Auszubildendem bzw. den Sorgeberechtigten, Kostenträger und Berufsbildungswerk erfolgen, in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr unter Anrechnung der Ausbildungszeit. |
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