| Ausbildungsberuf | Hauswirtschaftstechnische Helferin Ausbildung nach § 48 b Berufsbildungsgesetz. Hauswirtschaftstechnische Helferin ist eine Ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene, die insbesondere wegen Lernproblemen von einer Ausbildung als Hauswirtschafterin überfordert wären. |
 | Die Ausbildung erfolgt in drei Arbeitsbereichen: Nahrungszubereitung, Textilreinigung und Textilpflege, Hausreinigung und Entsorgung. Eine besondere Rolle spielt die Schwerpunktausbildung, in der in einem Arbeitsbereich vertiefte Fertigkeiten vermittelt werden, auch in Form eines mehrmonatigen Betriebspraktikums. Ausbildung und spätere Berufstätigkeit sind auf Großhaushalte und öffentliche Einrichtungen ausgerichtet. Die Hauswirtschaftstechnischen Helfer müssen weniger selbstständig planen und entscheiden und brauchen weniger Kenntisse in der Theorie als die Hauswirtschafter.
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| Prüfung | vor dem Prüfungsausschuss der Regierung von Mittelfranken
| | Ausbildungszeit | drei Jahre
| | Ausbildungsbeginn | September
| | Ausbildungswerkstatt | Für die Nahrungszubereitung gibt es eine Küche mit Küchenzeilen und Großküchengeräten, die Hauswirtschaftstechnischen Helfer versorgen einen Teil der Jugendlichen im Förderungswerk St. Nikolaus mit Mittag- und Abendessen. Auch in "Textilreinigung und Textilpflege" und in "Hausreinigung und Entsorgung" sind die Hauswirtschaftstechnischen Helfer für bestimmte Bereiche des Förderungswerkes St.Nikolaus verantwortlich. Durch diese gleichbleibend von dieser Werkstatt selbstständig und zuverlässig zu leistenden Arbeiten erfolgt eine realistische Ausbildung.
| | Betriebspraktika | Eine besondere Rolle spielt das Praktikum in der Schwerpunktausbildung im dritten Ausbildungsjahr. Es findet vom Berufsbildungswerk aus in Kooperationsbetrieben statt. In der Regel erfolgt dann vor der Abschlussprüfung noch ein Vermittlungspraktikum am Heimatwohnort.
| | Berufsschule | Förderberufsschule des Berufsbildungswerkes
| | Integration nach der Ausbildung | konkrete Hilfen werden noch während der Ausbildung im Berufsbildungswerk eingeleitet, Beratung durch das Arbeitsamt, Hilfen durch den zum Berufsbildungswerk gehörenden Integrationsdienst |
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