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KinderZentrum Augsubrg

Werker/-in Zierpflanzen

AusbildungsberufWerker im Gartenbau, Fachrichtung Zierpflanzenbau.

Ausbildung nach § 48 b Berufsbildungsgesetz.

Werker im Gartenbau ist eine Ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene, die insbesondere wegen Lernproblemen von einer Ausbildung als Gärtner überfordert wären.

Aufgabe ist die Aussaat, Kultivierung und Pflege von Schnittblumen und Beet- und Balkonpflanzen aller Art. Eine umwelt- und energiebewusste Produktionsweise ist unerlässlich. Viel Handarbeit ist notwendig bei Arbeiten an den Pflanzen, bei der Ernte, beim Sortieren, bei der Präsentation. Klimaführung, Bewässerung, Düngung, Belichtung und Verdunklung werden im modernen Glashaus technisch gesteuert, der Gärtner muss diese Technik bedienen. Viele Pflanzenkenntnisse und viel Wissen über das, was die einzelne Blumensorte zum Gedeihen braucht, sind notwendig.

Die Werker arbeiten mit dem Gärtner zusammen, bei der praktischen Arbeit gibt es wenig Unterschiede. Der Werker muss weniger selbstständig planen und entscheiden und er braucht etwas weniger Kenntnisse in der Theorie.

Prüfungvor dem Prüfungsausschuss der Regierung von Schwaben

Ausbildungszeitdrei Jahre

AusbildungsbeginnSeptember

AusbildungswerkstattDie Werker im Zierpflanzenbau werden gemeinsam mit den Gärtnern im Zierpflanzenbau ausgebildet. In unserer Zierpflanzengärtnerei werden viele verschiedene Sorten von Zierpflanzen kultiviert. Die Ausbildung erfolgt an produktiven Arbeiten, das geht ja in der Gärtnerei nicht anders. Die Produkte werden im eigenen Haus benötigt, außerdem wird ein Laden beliefert.

Überbetriebliche LehrgängeIn der Regel Teilnahme an den Lehrgängen "Technik im Gartenbau 1" und "Technik im Gartenbau 2"

Betriebspraktikain der Regel mindestens zwei Praktika in Betrieben. Das erste Praktikum meist im zweiten Ausbildungsjahr in der Nähe des Berufsbildungswerkes. Das andere Praktikum im dritten Ausbildungsjahr als "Vermittlungspraktikum" am Heimatwohnort.

BerufsschuleFörderberufsschule des Berufsbildungswerkes

Integration nach der Ausbildungkonkrete Hilfen werden noch während der Ausbildung eingeleitet, Beratung durch das Arbeitsamt, Hilfen durch den zum Berufsbildungswerk gehörenden Integrationsdienst

Wechsel vom Werker im
Zierpflanzenbau zum
Gärtner im Zierpflanzenbau
Dieser Wechsel ist bei guten Leistungen im Einverständnis zwischen Auszubildendem bzw. den Sorgeberechtigten, dem Kostenträger und dem Berufsbildungswerk möglich, in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr unter Anrechnung der Ausbildungszeit.