| Ausbildungsberuf | Werker im Gartenbau, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau. Ausbildung nach § 48 b Berufsbildungsgesetz. Werker im Gartenbau ist eine Ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene, die insbesondere wegen Lernproblemen von einer Ausbildung als Gärtner überfordert wären. Die Landschaftsgärtner pflegen Gärten und Außenanlagen und legen sie neu an. Das können Hausgärten sein, Dachgärten, öffentliche Grünanlagen, Spielplätze oder Sportanlagen. Bei Neuanlagen sind Steinarbeiten wie Pflastern oder Plattenlegen wichtig. Die Landschaftsgärtner sind die einzigen Gärtner, die keine Pflanzen heranziehen - außer Rasen bei einer Rasenansaat. Die Werker arbeiten mit dem Gärtner zusammen, bei der praktischen Arbeit gibt es wenig Unterschiede. Der Werker muss weniger selbstständig planen und entscheiden und er braucht weniger Kenntnisse in der Theorie.
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| Prüfung | vor dem Prüfungsausschuss der Regierung von Schwaben
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| Ausbildungszeit | drei Jahre
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| Ausbildungsbeginn | März (wegen der im Frühjahr besseren Vermittlungschancen nach Abschluss der Ausbildung)
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| Ausbildungswerkstatt | Die Werker im Gartenbau, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau pflegen unsere gesamten Außenanlagen, außerdem nehmen sie Aufträge von außerhalb für Gartenpflege und Gartenneuanlagen an. Sie sind mit den im Landschaftsbau üblichen Maschinen ausgestattet. In einer "Bodenhalle" (eine große Halle mit einem "Riesensandkasten") werden Steinarbeiten geübt, bevor sie auf der Baustelle ausgeführt werden. Sonst ist es wie bei den anderen Gärtnern auch: reine Übungsarbeiten gibt es kaum, als Gärtner arbeiten heißt gleichzeitig auch etwas Verwertbares tun.
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| Überbetriebliche Lehrgänge | Teilnahme am Lehrgang "Technik im Gartenbau 1", in der Regel Teilnahme an weiteren Lehrgängen wie z.B. "Baumschnitt und Gehölzschnitt" und "Natursteinpflaster und Belagsarbeiten".
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| Betriebspraktika | in der Regel mindestens zwei Praktika in Betrieben. Das erste Praktikum meist im zweiten Ausbildungsjahr in der Nähe des Berufsbildungswerkes. Das andere Praktikum im dritten Ausbildungsjahr als "Vermittlungspraktikum" am Heimatwohnort.
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| Berufsschule | Förderberufsschule des Berufsbildungswerkes
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| Integration nach der Ausbildung | konkrete Hilfen werden noch während der Ausbildung eingeleitet, Beratung durch das Arbeitsamt, Hilfen durch den zum Berufsbildungswerk gehörenden Integrationsdienst |