| Ausbildungsberuf | Werker im Gartenbau, Fachrichtung Gemüsebau. Ausbildung nach § 48 b Berufsbildungsgesetz. Werker im Gartenbau ist eine Ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene, die insbesondere wegen Lernproblemen von einer Ausbildung als Gärtner überfordert wären. Hohe Ansprüche der Verbraucher an Qualität und Frische gilt es im Gemüsebau zu erfüllen, außerdem wollen die Kunden ein vielfältiges Angebot. Produziert wird unter Glas und im Freiland, in kleinen Spezialkulturen und im großflächigen Anbau. Umweltschonende Kulturverfahren spielen eine immer wichtigere Rolle. Der Einsatz von Maschinen ist für eine rationelle Arbeitsweise und für konkurrenzfähige Produkte erforderlich. Die Werker arbeiten mit dem Gärtner zusammen, bei der alltäglichen praktischen Arbeit gibt es wenig Unterschiede. Der Werker muss weniger selbstständig planen und entscheiden und er braucht etwas weniger Kenntnisse in der Theorie.
|
| Prüfung | vor dem Prüfungsausschuss der Regierung von Schwaben
|
| Ausbildungszeit | drei Jahre
|
| Ausbildungsbeginn | September
|
| Ausbildungswerkstatt | Die Werker im Gemüsebau werden gemeinsam mit den Gärtnern im Gemüsebau ausgebildet. In unserer Gemüsegärtnerei werden viele verschiedene Gemüse- und Salatsorten kultiviert. Die Ausbildung erfolgt an produktiven Arbeiten, das geht ja in der Gärtnerei nicht anders. Die Produkte werden im eigenen Haus verbraucht, außerdem wird ein Laden beliefert.
|
| Überbetriebliche Lehrgänge | Teilnahme an den Lehrgängen "Technik im Gartenbau 1" und "Technik im Gartenbau 2"
|
| Betriebspraktika | in der Regel mindestens zwei Praktika in Betrieben. Das erste Praktikum meist im zweiten Ausbildungsjahr in der Nähe des Berufsbildungswerkes. Das andere Praktikum im dritten Ausbildungsjahr als "Vermittlungspraktikum" am Heimatwohnort.
|
| Berufsschule | Förderberufsschule des Berufsbildungswerkes
|
| Integration nach der Ausbildung | konkrete Hilfen werden noch während der Ausbildung eingeleitet, Beratung durch das Arbeitsamt, Hilfen durch den zum Berufsbildungswerk gehörenden Integrationsdienst
|
Wechsel vom Werker im Gemüsebau zum Gärtner im Gemüsebau | Dieser Wechsel ist bei guten Leistungen in der Berufsschule im Einverständnis zwischen Auszubildendem bzw. den Sorgeberechtigten, dem Kostenträger und dem Berufsbildungswerk möglich, in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr unter Anrechnung der Ausbildungszeit. |